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Die österreichische Verkehrssicherheitsgesetzgebung schreibt die offizielle Genehmigung neuer Tunnel sowie Tunnelsanierungsprojekte durch das Ministerium für Verkehr, Infrastruktur und Technologie vor.
Eine Zulassung ist erforderlich für das Vorprojekt (STSG §7) sowie für das Ausführungsprojekt (STSG §8).
In diesem Zusammenhang wurde Lombardi AG vom Ministerium beauftragt, die Sicherheitsgutachten für folgende Tunnelobjekte zu erstellen:
- Tunnelkette Klaus
- Kaisermühlentunnel
- Liefering Tunnel